Aufschließungskosten und Anschlussgebühren

5/5 - (1 vote)

Beim Grundstückskauf und Hausbau müssen wesentliche Nebenkosten einkalkuliert werden, um die Finanzierung nicht zu gefährden. Hierzu zählen auch Aufschließungskosten und Anschlussgebühren, die für die Gewährleistung einer gewissen Infrastruktur – wie Zufahrt, Energie, Wasser und Kanal – als Gemeindeabgabe zu entrichten sind. Lesen Sie in diesem Ratgeber alles über Aufschließungskosten und Anschlussgebühren, warum sie erhoben werden, wer davon betroffen ist und anderes mehr.

fertighaus-anschlusskosten-aufschließungskosten

bigstock-residential-house-on-banknotes-56301830

Welche Grundstücke sind von einer Aufschließung betroffen?

Alle Grundstücke, die gemäß dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet sind und auf denen der Bau eines Hauses geplant ist – es handelt sich also um unbebaute Grundstücke – müssen aufgeschlossen werden. Die Aufschließung eines Grundstücks kann unter anderem die Bereiche Wasser, Kanal und Zufahrt betreffen. Das heißt, dass das besagte Grundstück an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen werden muss sowie auch sichergestellt werden muss, dass Abwässer in einen Kanal eingeleitet werden können. Außerdem werden Zufahrten, Fahrbahnen und/ oder Parkplätze bereitgestellt. Dies ist natürlich mit Aufwendungen verbunden, die in Form von Aufschließungskosten und Anschlussgebühren von den Gemeinden erhoben werden.

Warum werden Aufschließungskosten und Anschlussgebühren erhoben?

Bei den Aufschließungskosten handelt es sich um Investitionen, die Eigentümer von Baugrundstücken zu leisten haben, sofern eine entsprechende Infrastruktur gegeben ist. Will heißen, die Gemeinde stellt den Grundeigentümern bestimmte infrastrukturelle Einrichtungen zu Verfügung, für die im Gegenzug ein Kostenbeitrag zu entrichten ist. Hierzu zählen etwa Beiträge zu den Kosten, die der Gemeinde durch die Errichtung einer für den Baugrund erforderlichen Kanalisations- und Wasserversorgungsanlage oder auch durch die Herstellung einer öffentlichen Verkehrsanlage entstanden sind – so zum Beispiel in Oberösterreich. Darunter können aber auch Anschlussgebühren für Energie (Strom, Gas, Fernwärme) Müllentsorgung und Telefon fallen. Wenn aber beispielsweise bereits ein Strom- oder Gasanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, muss man sich in der Regel nur mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen und den Anschluss auf den jeweiligen Namen anmelden.

Wann sind Aufschließungsbeiträge zu bezahlen?

Aufschließungsbeiträge sind nach erfolgter Umwidmung zu leisten. Wenn Sie also ein Grundstück kaufen, das bereits als aufgeschlossen gilt, wird sich dies vermutlich in einem höheren Kaufpreis niederschlagen. Denn dann sind die Aufwände zur Aufschließung des Grundstücks bereits im Verkaufspreis inbegriffen.

Neun Bundesländer – unterschiedliche Bedeutungen des Begriffs „Aufschließungskosten“

Da sich die Bedeutung des Begriffs „Aufschließungskosten“ in den Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer unterscheidet, ist es natürlich nicht möglich, einzelne Gebühren und Kostenvorschreibungen eindeutig zuzuordnen. Es wird daher empfohlen, diesbezüglich genauere Informationen bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Magistrat) zu erfragen. Im Allgemeinen ist die Aufschließung eines Grundstücks jedoch mit hohen Kosten verbunden. Insofern ist es ein lohnendes Unterfangen, sich bereits vor dem Grundstückskauf über die anfallenden Kosten zu informieren, so dass diese in die Finanzierung miteingeplant werden können.